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LG Hamburg, 23.11.2023 - 312 O 256/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hamburg
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Ergänzende Nährwertangaben
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 23.11.2023 - 312 O 256/22
- OLG Hamburg - 3 U 82/23 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG München I, 28.07.2023 - 37 O 14809/22
Unzulässige Verpackungsangaben zum Proteingehalt eines Lebensmittels
Auszug aus LG Hamburg, 23.11.2023 - 312 O 256/22
Ferner verweist der Kläger auf ein Urteil des LG München (37 O 14809/22).Die absolute Angabe "20 g Proteingehalt pro 200 g Becher" ist nach dieser Definition nicht als nährwertbezogene Angabe einzustufen, da sie lediglich neutral die Menge eines Nährstoffs an sich beschreibt, aber mangels Bezugs zum Brennwert nicht dazu geeignet ist, dem Produkt eine daraus resultierende positive Nährwerteigenschaft zuzuschreiben (ebenso LG München I, Urteil vom 28.07.2023 - 37 O 14809/22 -, Rn. 26 - 27, juris zu "14 g Protein" und "14 g Protein pro Becher").
Bei Art. 30 Abs. 3 LMIV handelt es sich um eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 3a UWG, wobei ein Verstoß auch geeignet ist, die Interessen von Verbrauchern spürbar zu beeinträchtigen (LG München I, Urteil vom 28.07.2023 - 37 O 14809/22 -, Rn. 30, juris m.w.N.).
- BGH, 07.04.2011 - I ZR 34/09
Leistungspakete im Preisvergleich
Auszug aus LG Hamburg, 23.11.2023 - 312 O 256/22
Anders als Antragsfassungen, die die konkrete Verletzungsform nur als Beispiel heranziehen, wird durch die unmittelbare Bezugnahme auf die konkrete Werbeanzeige mit dem Vergleichspartikel "wie" oder durch einen Konditionalsatz ("wenn dies geschieht wie ...") in der Regel deutlich gemacht, dass Gegenstand des Antrags allein die konkrete Werbeanzeige sein soll (BGH GRUR 2011, 742 Rn. 17).